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Geheimdienste und Polizei erfahren mehr über die Bevölkerung, als die Verfassung erlaubt.

Sie möchten einfach Ihre Privatsphäre im Internet wahren.

Geheimdienste und Polizei erfahren mehr über die Bevölkerung, als die Verfassung erlaubt. Und kaum einer merkt, wie seine Freiheit schwindet.

Aus der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 03.03.2005, Nr.10
http://www.zeit.de/2005/10/Biometrie



"Seit Inkrafttreten der beiden Antiterrorpakete aus den Jahren 2001 und 2002 (...) dürfen Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst von Banken Informationen über Geldbewegungen einholen, die Post überwachen, von Fluglinien Reiseinformationen abrufen sowie Telefonate und E-Mails überwachen. Dem Bundeskriminalamt wiederum ist es erlaubt, von Behörden und Firmen Auskünfte über Bürger und Angestellte einzuholen. Gemäß dem »Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit« sollen sich vom 1. April an Sachbearbeiter der Finanz- und Sozialämter, in der Arbeitsagentur und der Bafög-Stelle quasi auf Knopfdruck und ohne richterliche Anordnung Übersicht über sämtliche Konten und Gelddepots des Bürgers verschaffen können. Ebenfalls ohne richterliche Genehmigung, so will es Rot-Grün, soll künftig die Speicherung von anonymem DNA-Material möglich sein. Um das Anzapfen des E-Mail-Verkehrs zu erleichtern, sind private Provider seit Anfang dieses Jahres verpflichtet, ihre Rechnerzentralen mit Hard- und Software nachzurüsten, die es erlauben, die Kunden im Auftrag der Polizei oder des Verfassungsschutzes zu überwachen."

... Die Bürger von Thüringen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz müssen sich sogar darauf einstellen, dass ihre E-Mail-Konten künftig auch dann von der Polizei überwacht werden können, wenn keinerlei Verdacht gegen sie vorliegt. »Präventiv-polizeiliche Telekommunikationsüberwachung« heißt der einigermaßen revolutionäre Paragraf im Juristen-Sprech, den diese Länder ohne viel Aufhebens ins Landespolizeirecht aufgenommen haben. Er ermächtigt die Polizei nach richterlicher Anordnung, den Telefon- und E-Mail-Verkehr von völlig unschuldigen Bürgern anzuzapfen. Es reicht schon, wenn man unwissentlich in den Umkreis eines Terrorverdächtigen gerät; sei es als Nachbar, Mitbewohner, Arbeitskollege oder Sportsfreund. »Kontakt- und Begleitpersonen« nennt das Gesetz diesen Personenkreis. Für dessen Überwachung bedarf es nicht einmal einer konkreten Gefahr (wie sonst im Polizeirecht). Stattdessen sind die Paragrafen darauf zugeschnitten, langfristige Observationen zu ermöglichen. Bis zu fünf Monate E-Mail- und Telefon-Verkehr dürfen die Beamten auf Anordnung eines Richters auswerten.

Telekommunikationsanbieter müssen zu diesem Zweck zwei Monate lang alle Verbindungsdaten auf Vorrat sammeln – es entsteht ein umfassendes Gedächtnis aller Telefonate, E-Mails und SMS, aus dem Ermittler sich bedienen können. Eine solch weitgehende Ausforschung durften früher nur Nachrichtendienste betreiben."

(c) DIE ZEIT 03.03.2005 Nr.10
http://www.zeit.de/2005/10/Biometrie

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Abhör-Dschungel, Geheimdienste lesen ungeniert mit - Grundrechte werden abgebaut Ingo Ruhmann, Christiane Schulzki-Haddouti, c´t 5/98, S. 82: Lauschangriff
http://www.heise.de/ct/98/05/082/

Deutsche Geheimdienste hören ohne richterliche Genehmigung ab – ohne Verschlüsselung keine sichere Kommunikation möglich.

http://de.internet.com/index.php?id=2039874§ion=Security


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