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Förderung für E-Mail-Verschlüsselungsprojekte
Investitionen in die IT-Sicherheit werden durch Bund und Länder bezuschusst
Bund und Länder unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, Krankenhäuser und Schulen bei ihren Digitalisierungsprojekten. In vielen Fällen werden insbesondere Investitionen zur Stärkung der IT-Sicherheit bezuschusst. Prüfen Sie, ob Sie beim Kauf einer Z1 Lösung von Zertificon von den nationalen und regionalen Förderprogrammen profitieren können!
Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU
Förderung mit Bonus für IT-Sicherheitsprojekte
Über das Förderprogramm „Digital Jetzt“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) werden Digitalisierungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen aus allen Branchen mit 3 bis 499 Mitarbeitenden mit bis zu 50.000 Euro unterstützt. Bei Investitionen in Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie sogar bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. „Digital Jetzt“ besteht aus zwei Modulen: Investitionen in digitale Technologien, wie etwa in Cloud-Anwendungen, Big Data sowie in IT-Sicherheit und Datenschutz müssen mindestens 17.000 Euro betragen, solche in die Qualifizierung der Mitarbeitenden mindestens 3.000 Euro. Beide Module lassen sich auch miteinander kombinieren.
max. Förderquote*
50 %
Förderbonus IT‑Sicherheit
+5 %
max. Fördersumme
50.000 €
Die Förderquoten schlüsseln sich nach der Anzahl der Beschäftigten in den Unternehmen auf. Bei 3 bis 49 Mitarbeitenden werden die Aufwendungen für Digitalisierungsprojekte mit bis zu 50 % bezuschusst, bei 50 bis 249 Mitarbeitenden mit 45 % und bei 250 bis 499 Mitarbeitenden mit 40 %. Wegen der Corona-Pandemie gelten bis zum 30.06.2021 höhere Quoten, ab dem 01.07.2021 werden Projekte mit 40 %, 35 % und 30 % gefördert.
Für die Investition in die Verbesserung der IT-Sicherheit und dem Datenschutz erhalten Unternehmen einen Förderbonus von 5 %. Weitere 5 % werden bei Investitionen in gemeinschaftliche Digitalisierungs- oder Netzwerkprojekte aufgeschlagen, zusätzlich 10 % bei Investitionen in strukturschwache Regionen. Bei Zutreffen aller Voraussetzungen kann die Förderquote somit um 20 % auf bis zu 70 % gesteigert werden.
Die Gesamtlaufzeit von „Digital Jetzt“ ist bis zum 31.12.2023 angesetzt. Für den Erhalt der Fördermittel ist die Einreichung eines Digitalisierungsplans beim Projektträger nötig, in dem das Vorhaben dargelegt wird. Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert. Software-Lizenzen für die Nutzung des Z1 SecureMail Gateway können über 12 Monate finanziert werden. Die Zuteilung der Fördermittel geschieht über ein Losverfahren in monatlichen Ziehungen. Nicht gezogene Unternehmen können an der nächsten Losung teilnehmen.
Digital Jetzt
Kleine und mittlere UnternehmenGesamtvolumen: 200 Millionen Euro
Mitarbeiterzahl: 3 bis 499 Mitarbeitende
max. Fördersumme: 50.000 Euro
Förderquote: 50 % bis 40 % (bis 30.06.2021, ab 01.07.2021 40 % bis 30 %) – Erhöhung möglich
Laufzeit: bis 31.12.2023
* bis 30.06.2021
go-digital
Förderung von Beratungs- und Umsetzungsleistungen
Über das Investitionsprogramm „go-digital“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Beratungs- und Umsetzungsleistungen, die in Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten stehen. Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 99 Mitarbeitenden können sich u.a. für eine Potenzialanalyse an ein autorisiertes Beratungsunternehmen wenden. Bei Bedarf erstellt, konkretisiert und hilft der Dienstleister bei der Umsetzung eines Realisierungskonzeptes aus den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Geschäftsprozesse“ und „Digitale Markterschließung“.
Der Bund bezuschusst die Beratungsleistung mit 50 %, wobei ein Tagessatz von 1.100 Euro nicht überschritten werden darf. In einem Zeitfenster von 6 Monaten können Unternehmen an 20 Tagen Beratungen in einem gewählten Hauptmodul und an 10 weiteren Tagen in einem oder zwei Nebenmodulen in Anspruch nehmen.
Förderquote
50 %
Laufzeit
6 Monate
max. Fördersumme
16.500 €
Im Modul „IT-Sicherheit“ werden in einem ersten Schritt bestehende oder geplante IT-Infrastrukturen des Unternehmens einer Risiko- und Sicherheitsanalyse unterzogen. Schließlich werden Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit entwickelt und in Abstimmung mit dem Unternehmen umgesetzt. Auch die Einweisung und Schulung der Mitarbeitenden werden durch das Förderprogramm abgedeckt.
An einer Förderung durch „go-digital“ interessierte Unternehmen schließen zunächst einen Beratervertrag mit einem vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen. Der Dienstleister übernimmt die Antragstellung beim Projektträger EuroNorm GmbH und reicht den Nachweis der Verwendung ein. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2021.
go-digital
Kleine und mittlere UnternehmenMitarbeiterzahl: bis 99 Mitarbeitende
max. Fördersumme: 16.500 Euro
Förderquote: 50 %
Laufzeit: bis 31.12.2021
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
IT-Security ist Voraussetzung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen
Für die Modernisierung der deutschen Krankenhausinfrastruktur hat die Bundesregierung den „Krankenhauszukunftsfonds“ (KHZF) beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingerichtet. Mit den darüber bereitgestellten 3 Milliarden Euro des Bundes und weiteren 1,3 Milliarden Euro der Länder und Krankenhausträger werden Digitalisierungsmaßnahmen der Kliniken finanziert, die im „Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) beschlossen wurden. Über die Mittel des Förderprogramms sollen u.a. die Vernetzung der Kliniken untereinander verbessert, interoperable Standards durchgesetzt und die IT-Sicherheit gesteigert werden.
Förderung durch den Bund
70 %
Mindestanteil IT‑Sicherheit
15 %
Gesamtvolumen
4,3 Mrd. €
Tatsächlich ist die Förderung nach dem KHZG an die Verbesserung der Datensicherheit gebunden: Krankenhäuser verpflichten sich, im Rahmen ihrer Vorhaben mindestens 15 % der Mittel in ihre IT-Security zu investieren.
Von der Förderung werden Investitionskosten für die Beschaffung, Entwicklung, Errichtung oder Erweiterung einer IT Security Lösung sowie der initiale Betrieb über drei Jahre abgedeckt. Das schließt auch die Subscription eines Z1 SecureMail Gateway zur zentralen E-Mail-Verschlüsselung in Krankenhäusern ein. So lässt sich die nach der DSGVO vorgeschriebene Sicherung personenbezogener Daten einfach finanzieren. Denn ob im Austausch mit Krankenkassen, weiteren medizinischen Einrichtungen oder direkt mit den Patienten oder deren Angehörigen, im Gesundheitswesen findet kaum eine Kommunikation statt, die nicht sensible personenbezogene Daten beinhaltet.
Antragsberechtigt sind Krankenhäuser aus den Krankenhausplänen der Länder* sowie Hochschulkliniken. Zur Beantragung einer Förderung nach dem KHZG melden die Krankenhausträger ihren Bedarf an die im Bundesland zuständige Behörde. Diese prüft und bewertet die eingehenden Anträge und leitet sie an das Bundesamt für Soziale Sicherung weiter.
Der Bund trägt 70 % der Förderkosten, den verbliebenen Anteil von 30 % teilen Land und Krankenhausträger untereinander auf. Die einem Krankenhaus zustehende Fördersumme richtet sich nach dem jeweiligen Landesetat, welcher nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen wird. Für die Förderung von Hochschulkliniken dürfen die Länder höchstens 10 % ihrer Mittel aufwenden.
Die Beantragung einer Förderung nach dem „Krankenhauszukunftsgesetz“ ist bis zum 31.12.2021 möglich, die Umsetzung beantragter und geförderter Vorhaben muss bis spätestens Ende 2024 erfolgt sein.
Krankenhauszukunftsfonds
Krankenhäuser und HochschulklinikenGesamtvolumen: 4,3 Milliarden Euro
Förderquote: 70 % Bund, 30 % Land/Träger
Antragsfrist: 31.12.2021
Weiterführende Links
- Infoseite: „Krankenhauszukunftsfonds“ beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
- Fördermittelrichtlinie zum „Krankenhausstrukturfonds“ (PDF)
- Themenseite „Krankenhauszukunftsgesetz“ beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- FAQ zum „Krankenhauszukunftsgesetz“ beim BMG
- Anmeldung eines Förderbedarfs aus dem „Krankenhauszukunftfonds“ (PDF)
* Etwa 10 Prozent der Klinken sind vom BSI als Kritische Infrastruktur (KRITIS) registriert. Ihre Digitalisierungsprojekte werden vom Krankenhausstrukturfonds (KHSF) abgedeckt, eine zusätzliche Förderung über den KHZF ist nicht möglich. Der KHSF steht bis Ende 2024 bereit und hat ein Volumen von 750 Millionen Euro.
Digitalpakt Schule
Nachhaltige und sichere Digitalisierung der Bildung
Der „Digitalpakt Schule“ ist ein Förderprogramm für alle staatlichen und privaten Schulen in Deutschland. Es wird aus dem Digitalinfrastrukturfonds finanziert und hat ein Gesamtvolumen von 7,15 Milliarden Euro. Die durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereitgestellten Mittel des Digitalpakts dürfen hauptsächlich zur Verbesserung der digitalen Schulinfrastrukturen eingesetzt werden. Dazu zählen Vorhaben, die zu einem leistungsfähigeren Schulnetzwerk führen ebenso wie die Einführung und Optimierung vorhandener WLAN-Hotspots oder Serverlösungen.
Die Verwaltungsvereinbarung des Bundes stellt als Grundsatz fest, dass eine „datenschutzkonforme und rechtssichere digitale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Umfeld“ eine Voraussetzung für eine effektive Bildungs- und Erziehungsarbeit sein kann. Als elementarer Bestandteil einer effizienten, nachhaltigen und datenschutzkonformen IT-Infrastruktur – auch Schulen müssen sich an die EU DS-GVO halten – sollten bei der Planung Maßnahmen, die zur Verbesserung der IT-Sicherheit führen, in die entsprechenden Entwicklungskonzepte aufgenommen werden.
Ein solches technisch-pädagogisches Konzept muss für die Bedarfsanmeldung der Digitalpakt-Fördermittel von jeder Schule bei ihrem Träger eingereicht werden. Der Träger reicht die Förderanträge gebündelt an die zuständigen Behörden der Länder weiter, die diese auf Konformität zu den jeweiligen Förderrichtlinien prüfen und die Gelder ausschütten.
Förderung durch den Bund
90 %
Förderung durch das Land
10 %
Gesamtvolumen
7,15 Mrd. €
Jedes Land definiert die förderfähigen Gegenstände in eigenen Richtlinien. Durch die Ausrichtung als Infrastrukturprogramm mit Anschubfinanzierung werden Projekte nur einmalig und bis zur Inbetriebnahme gefördert, dauerhafte Lösungen mit wiederkehrenden Kosten müssen langfristig selbst durch die Schulen und/oder ihre Träger finanziert werden. Das Software-Leasing regeln die Länder unterschiedlich, u.a. werden die Kosten für die Laufzeit des Digitalpakts – also bis 2024 – gefördert.
Seit der Einführung im Jahr 2019 hat der Bund das ursprünglich auf 5 Milliarden Euro festgelegte Fördervolumen des „Digitalpakts Schule“ mehrfach erhöht. Die drei im Zuge der Corona-Pandemie verabschiedeten Zusatzvereinbarungen blähen das Volumen auf 6,5 Milliarden Euro (plus 10 Prozent Eigenanteil der Länder) auf, die ergänzten Zuschüsse sind allerdings an Investitionen in Content, Endgeräte und IT-Administration gebunden. Jedem Bundesland stehen feste Förderbeträge zu.
Digitalpakt Schule
Öffentliche und private SchulenGesamtvolumen: 5,5 Milliarden Euro (mit Zusatzvereinbarungen: 7,15 Milliarden Euro)
Förderquote: 90 % Bund, 10 % Land
Fördersumme: Ø 137.000 Euro je Schule
Laufzeit: bis 17.05.2024
Regionale Förderprogramme
Digitalisierungszuschüsse für KMU
Die Bundesländer unterstützen die Digitalisierungsprojekte ansässiger Unternehmen über Mittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE). Dazu stellen die Wirtschaftsministerien der einzelnen Länder den Rahmen und die Richtlinie für die Vergabe der Fördergelder auf. Um Antragsannahme und -bewilligung kümmern sich dagegen in vielen Fällen Landes- oder Investitionsbanken.
Die Förderung folgt der De-minimis-Verordnung der Europäischen Kommission, der zufolge Unternehmen innerhalb von drei Jahren maximal 200.000 Euro an Zuwendungen durch EFRE erhalten dürfen.
Für die „Digitalisierungsprämie Plus“ stellen das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg und die L-Bank insgesamt 65 Millionen Euro zur Verfügung. Durch das Förderprogramm werden Digitalisierungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitenden gefördert, darunter auch Maßnahmen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Bezuschusst werden Ausgaben für Neuaufträge in Höhe von 10.000 Euro bis 50.000 Euro mit bis zu 6.000 Euro (maximal 50 %) und solche zwischen 50.000 und 100.000 Euro mit bis zu 12.000 Euro (maximal 12 %). Die Laufzeit des Förderprogramms ist bis zum 30.06.2024 angesetzt, Anträge werden bei der L-Bank eingereicht.
Digitalprämie Plus – Zuschussvariante
Kleine und mittlere UnternehmenMitarbeiterzahl: bis 500 Mitarbeitende
max. Fördersumme: 6.000 bis 12.000 Euro
Förderquote: 12 % bis 50 %
Laufzeit: bis 31.06.2024
In Bayern werden Maßnahmen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit durch den „Digitalbonus.Bayern Standard“ mit bis zu 10.000 Euro gefördert. Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden erhalten vom Freistaat eine Zuwendung von höchstens 50 % der Ausgaben, mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden werden mit maximal 30 % bezuschusst. Der „Digitalbonus.Bayern“ gilt bis zum 31.12.2023. Die Bezirksbehörden in Bayern nehmen die Anträge entgegen.
Digitalbonus.Bayern (Standard)
Kleine und mittlere UnternehmenMitarbeiterzahl: bis 249 Mitarbeitende
max. Fördersumme: 10.000 Euro
Förderquote: 50 % (bis 49 Mitarbeitende), 30 % (50 bis 249 Mitarbeitende)
Laufzeit: bis 31.12.2023
Weiterführende Links
- Infoseite: „Digitalbonus.Bayern“ beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Informationen zum Verfahren der Förderung durch den „Digitalbonus.Bayern“
- Richtlinie zum Förderprogramm „Digitalbonus.Bayern“ (PDF)
- Ansprechpartner der Bezirksregierungen, u.a. für die Antragsstellung
Das Land Berlin fördert in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank Berlin (IBB) Soloselbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit höchstens 10 Mitarbeitenden über die „Digitalprämie Basic“ in neuen und noch nicht begonnenen Digitalisierungsprojekten mit bis zu 7.000 Euro. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten erhalten über die „Digitalprämie Plus“ einen Zuschuss von bis zu 17.000 Euro. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2022.
Digitalprämie Berlin
Soloselbstständige, Kleine und mittlere UnternehmenMitarbeiterzahl: bis 249 Mitarbeitende
max. Fördersumme: 17.000 Euro
Förderquote: 50 %
Laufzeit: bis 31.12.2022
Im Rahmen des „Brandenburgischen Innovationsgutscheins“ (BIG) fördern das Land Brandenburg und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) auch Digitalisierungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Über den „BIG-Digital“ werden Beratungs- und Schulungsleistungen über ein halbes Jahr mit bis zu 50.000 Euro bezuschusst, die Implementierung von Digitalisierungsmaßnahmen über 3 Jahre mit bis zu 500.000 Euro. Unternehmen müssen jeweils einen Eigenanteil von 50 % leisten. Der „BIG-Digital“ kann bis zum 31.12.2023 in Anspruch genommen werden.
BIG-Digital
Kleine und mittlere UnternehmenMitarbeiterzahl: bis 249 Mitarbeitende
max. Fördersumme: 500.000 Euro
Förderquote: 50 %
Laufzeit: bis 31.12.2023
Mecklenburg-Vorpommern und das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern fördern Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz über das Programm „DigiTrans“. Kleine und Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitenden werden anteilig mit 50 % bezuschusst, Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten mit 35 %. Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro, kann durch die Darstellung von Investitionen in ein innovatives digitales Geschäftsmodell in Ausnahmen jedoch auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2021 befristet.
DigiTrans
Kleine und mittlere UnternehmenMitarbeiterzahl: bis 249 Mitarbeitende
max. Fördersumme: 20.000 Euro
Förderquote: 50 % (bis 49 Mitarbeitende), 35 % (bis 249 Mitarbeitende)
Laufzeit: bis 31.12.2021
Über den „Digitalbonus.Niedersachen“ erhalten kleine und mittlere Unternehmen vom Land und der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einen Zuschuss für ihre Digitalisierungsprojekte in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Bei kleinen und Kleinstunternehmen beträgt die Förderquote 50 %, bei mittleren mit 50 bis 249 Beschäftigten beläuft sie sich auf 30 %. Gefördert werden u.a. Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Laufzeit des Programms ist bis zum 31.12.2021 angesetzt.
Digitalbonus.Niedersachsen
Kleine und mittlere UnternehmenMitarbeiterzahl: bis 249 Mitarbeitende
max. Fördersumme: 10.000 Euro
Förderquote: 50 % (bis 49 Mitarbeitende), 30 % (bis 249 Mitarbeitende)
Laufzeit: bis 31.12.2021
Investitionen in die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit sowie die mit der Datenmigration und der Software-Portierung verbundenen Dienstleistungen werden im Saarland über das Programm „DigitalStarter“ gefördert. Zuständig ist dafür die Netzwerkstelle Digitalisierung in Wirtschaft und Arbeitswelt (DiNet), eine Abteilung des Wirtschaftsministeriums des Saarlands. Gefördert werden Ausgaben zwischen 5.000 Euro und 200.000 Euro mit höchstens 10.000 Euro, bei einer Quote von 35 % für Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und 20 % für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Lizenzkosten für Software werden bis zum Ende des Förderungszeitraums bezuschusst, also bis zum 31.12.2022.
DigitalStarter
Kleine und mittlere UnternehmenMitarbeiterzahl: bis 249 Mitarbeitende
max. Fördersumme: 10.000 Euro
Förderquote: 35 % (bis 49 Mitarbeitende), 20 % (bis 249 Mitarbeitende)
Laufzeit: bis 31.12.2022
In Sachsen werden Projekte zur Einführung und Verbesserung der IT-Sicherheit von der „Mittelstandsrichtlinie“ im Abschnitt „Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz“ abgedeckt. Danach werden Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einer Schutzbedarfsfeststellung sowie die Implementierung und die Anschaffung projektgebundener Hard- und Software bezuschusst. Allerdings gelten in Sachsen diverse Ausnahmen bei den Förderungsberechtigungen, IT-Dienstleister selbst sind ebenso ausgenommen wie Unternehmen im Großraum Leipzig. Grundsätzlich werden kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 50.000 Euro gefördert, der Eigenanteil beträgt 50 %. Die Digititalisierungsprojekte werden bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht und sollten binnen eines Jahres umgesetzt werden. Die Förderung des Informationsschutzes über die „Mittelstandsrichtlinie“ ist bis zum 31.12.2023 möglich.
Mittelstandsrichtlinie – Informationsschutz
Kleine und mittlere UnternehmenMitarbeiterzahl: bis 249 Mitarbeitende
max. Fördersumme: 50.000 Euro
Förderquote: 50 %
Laufzeit: bis 31.12.2023
In Thüringen stehen für die Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datenschutzlösungen in kleinen und mittleren Unternehmen Fördergelder von bis zu 15.000 Euro bereit. Investitionen werden mit 50 % bezuschusst und dürfen insgesamt ein Volumen von 150.000 Euro nicht übersteigen. Das Förderprogramm wird durch das Thüringische Wirtschaftsministerium und die Thüringer Aufbaubank (TAB) umgesetzt und ist bis zu 31.12.2023 befristet.
Digitalbonus Thüringen
Kleine und mittlere UnternehmenMitarbeiterzahl: bis 249 Mitarbeitende
max. Fördersumme: 15.000 Euro
Förderquote: 50 %
Laufzeit: bis 31.12.2023