E-Mail-Verschlüsselung sichert anwaltliche Schweigepflicht
Tipps & Best Practice | 03. AUG 2017
Anwälte unterliegen neben anderen Berufsgruppen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Deren Verletzung bestraft das Gesetz im Maximalfall mit einem Jahr Gefängnis. Die Frage ist, wie sich der besondere Schutzanspruch anwaltlicher Kommunikation mit dem unsicheren Medium E-Mail verträgt.
Rechtssichere Lösung: Haftungsausschluss
Weil man das nicht so genau einschätzen kann, geht man im juristischen Sinne auf Nummer sicher. Man holt sich nämlich die Einwilligungserklärung der Mandanten ein. Diese lautet in etwa so:Schade: Unsicherheit wird kommuniziert
Noch unbehaglicher wird die Lage für den Mandanten, wenn sein Anwalt ihn vor genau dem warnt, wofür er ihn um Einverständnis bittet. Manche Kanzleien heben nämlich in ihrem Einwilligungsschriftstück den unsicheren Zustand besonders hervor. Auf Empfängerseite erzeugt das fast schon ein Gefühl des Ausgeliefertseins:Verantwortliche Lösung: Verschlüsselung anbieten
Auch die Kanzlei WSL Patentanwälte tauscht vertrauliche Informationen aus. In ihrem Fall geht es um Neuentwicklungen und Ideen, die sie für ihre Mandanten schließlich als Patent oder Gebrauchsmuster eintragen lässt. Um die Kommunikation mit ihren Mandanten zu schützen, nutzt sie zur E-Mail-Verschlüsselung das Z1 SecureMail Gateway von Zertificon. Es arbeitet zwischen dem internen Netz der Kanzlei und dem Internet, wo es ausgehende und eingehende Mails automatisch ver- und entschlüsselt. Mandanten ohne eigene Verschlüsselungslösung bezieht es genauso ein, wie es sich auf eine beim Empfänger bereits vorhandene Verschlüsselung nach OpenPGP oder S/MIME einstellt. Der laufende Betrieb ist so problemlos, dass einer der Anwälte direkt die Administratorrolle übernehmen konnte. Damit, dass die Patentanwälte ihre Mandanten bestmöglich schützen, setzt sich die WSL Patentanwälte von der allgemeinen Praxis ab, per Einwilligungserklärung die Datenschutzvorschriften zu umgehen und die Verantwortung an den Mandanten zu delegieren. Das Bedürfnis nach Schutz vor unbefugtem Zugriff auf den E-Mail-Verkehr mag in der Vorbereitung von Patenten nüchterner auf der Hand liegen und potenziell höheren finanziellen Schaden verursachen (Stichwort Industriespionage) als etwa bei Scheidungsanwälten. Doch auch in anderen Rechtsgebieten empfiehlt sich Verschlüsselung nach dem Stand der Technik. Die Mandanten werden den sorgsamen Umgang mit ihren Daten wertschätzen. Um zu erfahren, wie einfach die Einführung der zentralen E-Mail-Verschlüsselungslösung bei den WSL Patentanwälten war, lesen Sie unseren jüngsten Anwenderbericht „Sichere Mandantendaten dank E-Mail-Verschlüsselung von Zertificon“.