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Zertificon Blog

Als Hersteller von Verschlüsselungslösungen schreiben wir hier zum Thema "sichere geschäftliche Kommunikation".

RECHTLICHE VORGABEN   20. MAI 2019

EU DS-GVO drängt mehr Unternehmen zur Verschlüsselung der Kommunikation als das Geschäftsgeheimnisgesetz

Zwei Gesetzesvorgaben drängen derzeit die Chefetagen, sich mit dem Thema Verschlüsselung zu beschäftigen. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft und stärkt die Datenschutzrechte von Privatpersonen. Die Verschlüsselung personenbezogener Daten ist durch sie EU-weit gesetzliche Pflicht geworden. Empfindliche Bußgelder, gepaart mit der hohen Chance, dass Verstöße gegen die EU DS-GVO tatsächlich auffallen, sorgen dafür, dass Unternehmen sich zunehmend um die Wahrung ihrer Compliance sorgen.

Bereits 2016, zwei Jahre vor Inkrafttreten der EU DS-GVO, wurde die Know-how-Schutz-Richtlinie der Europäischen Union zur Förderung der Binnenwirtschaft veröffentlicht. Ihr Ziel ist es, im EU-Raum einheitliche Schutzregeln für Geschäftsgeheimnisse zu schaffen. In Deutschland wurden die Vorgaben am 21. März 2019 im Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) als neues Stammgesetz verabschiedet. Jetzt müssen Geschäftsgeheimnisse, um rechtlich als solche zu gelten, nachweisbar von den Unternehmen geschützt werden. Wer sensible Daten unverschlüsselt versendet, bleibt ohne gesetzlichen Schutz, wenn Geschäftsgeheimnisse beim Datenversand abgefangen und von anderen genutzt werden.

EU-Datenschutz-Grundverordnung und GeschäftsgeheimnisgesetzUnsere Vertriebsmitarbeiter erleben täglich, mit welcher Motivation Kunden in die eigene IT-Sicherheit investieren. Die Angst vor Strafen und Bußgeldern liegt hierbei deutlich vorne. Das Bedürfnis, alle Maßnahmen für die Wahrung der eigenen Geschäftsgeheimnisse getroffen zu haben, ist für viele Unternehmer hingegen keine Motivation. Zur Einführung der EU DS-GVO stand das Telefon bei Zertificon selten still. Abteilungen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, fragten nach Verschlüsselungslösungen zum Austausch mit Privatpersonen. Zur Verabschiedung des GeschGehG gab es bisher hingegen nur vereinzelte Anfragen von Unternehmen, die ihre Kommunikation mit Geschäftspartnern und Außendienstlern oder auch die Server-zu-Server-Kommunikation sichern möchten.

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Zwei Gesetzesvorgaben, eine Lösung

Dabei ist die Antwort auf die geltende Rechtslage in beiden Fällen identisch: Benötigt wird eine Lösung für die sichere geschäftliche elektronische Kommunikation. E-Mails und auch große Dateien müssen zuverlässig für die Übertragung verschlüsselt werden können. Deshalb gilt: Wer durch die EU DS-GVO zur Anschaffung einer Verschlüsselungslösung motiviert wurde, kann diese natürlich auch zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen erweitern.

Auch bei anderer Motivation zur sicheren geschäftlichen Kommunikation fragen Sie gerne über unseren „Jetzt anfragen“-Button nach unseren Z1 Verschlüsselungslösungen.


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